Zu Jahresbeginn 2023 sind die abfallwirtschaftlichen Aufgaben von den Städten und Gemeinden auf den Landkreis übergegangen.
Für die Aufgaben der Abfallwirtschaft wurde ein Eigenbetrieb gegründet, der aus dem Fachdienst Abfallwirtschaft des Landkreises hervorgegangen ist. Der Eigenbetrieb ist ein organisatorisch gesondertes Unternehmen des Landkreises ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Grundlage seiner Arbeit ist die vom Kreistag beschlossene Abfallwirtschaftssatzung, in der alle Regelungen und Gebühren enthalten sind.